Garantie und Gewährleistung
Zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung gibt es einige Unterschiede, die nachfolgend detailliert erläutert werden. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und beinhaltet insbesondere das Recht auf Nachbesserung. Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung des Händlers, die durch vereinbarte Garantiebestimmungen geregelt und i.d.R. umfassender ist als die Gewährleistung.
Garantieleistung bei AS-Automobile
Aus langjähriger Erfahrung empfehlen wir unseren Kunden eine Gebraucht- wagengarantie optional für weitere bis zu 24 Monaten ab Kauf abzuschließen.
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Die AS-Automobile-Garantie, bis zu 24 Monate für unsere TÜV-geprüften Gebrauchtwagen, bietet Ihnen die Möglichkeit der Beweislastführung entgegenzuwirken. Die Ursache eines Mangels ist innerhalb der Garantiezeit irrelevant, sofern keine unsachgemäße Behandlung vorliegt oder gegen die allgemeinen Garantiebestimmungen verstoßen wurde. Häufig wird die europaweite Garantie eines namhaften Herstellers bereits als ausreichend erachtet. Eine weitere Absicherung wird demnach nicht gewünscht, da der Käufer nicht von einem Garantiefall im zweiten oder dritten Jahr nach der Anschaffung ausgeht. Grundsätzlich können wir das bestätigen, da wir von der Qualität unserer Fahrzeuge überzeugt sind, aber:
Ausnahmen bestätigen die Regel
Unnötiger Ärgernisse und damit verbundene Kosten können bereits vorab vermieden werden.
Unsere Gebrauchtwagen sind werkstattgeprüft, doch besteht bei tausenden mechanischen und elektrischen Teilen immer die Gefahr von Verschleiß. Selbstverständlich steht Ihnen AS-Automobile nach der Übernahme des Fahrzeuges als kompetenter Partner zur Seite, doch kann zur finanziellen Absicherung bei nachträglichen Schäden oder Defekten nur eine Garantie herangezogen werden.
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